AWO fragt – Landesparteien antworten

Wahlprüfstein: Kinderarmut

Nur 8 bis 15 Prozent der Leistungen des BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) kommen bei den anspruchsberechtigten Kindern an. Ist das BuT aus Sicht Ihrer Partei ein sinnvolles Instrument und was werden Sie dazu beitragen, dass mehr Kinder und Jugendliche an den Leistungen partizipieren?

Für die SPD Sachsen-Anhalt antwortete die SPD Spitzenkandidatin Dr. Katja Pähle:

In den letzten Jahren hat sich die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stetig verbessert und an hoher Akzeptanz bei Eltern gewonnen. Insbesondere Leistungen für Schulbedarf, Mittagessen und Klassenfahrten werden in Anspruch genommen. Das BuT hilft Familien mit einem kleinen Budget bei der Wahrnehmung von Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder. Um noch mehr Eltern von den Leistungen des BuT zu überzeugen, muss das Programm noch bekannter gemacht werden. Das gilt in Zeiten der Corona-Pandemie insbesondere für das Angebot, digitale Endgeräte für den digitalen Unterricht zu finanzieren, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen.

Für die CDU Sachsen-Anhalt antwortete der Kandidat zur Landtagswahl Tobias Krull:

Schon in dieser Wahlperiode wurden bereits Vereinfachungen bei den Beantragungen von BuT-Leistungen vorgenommen. Offensichtlich muss aber die Informationspolitik noch weiter verbessert werden, damit mehr Leistungsberechtigte diese auch in Anspruch nehmen. Den freien Trägern und den Kommunen kommt hier besondere Bedeutung zu.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt antwortete der Landesvorsitzende Sebastian Striegel:

Das BuT war von Beginn an bis heute - trotz zahlreicher Reformbemühungen – ein bürokratisches Monster. Wir Grüne setzen auf eine Kindergrundsicherung, um die Teilhabe aller Kinder unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern zu sichern.

Für DIE LINKE Sachsen-Anhalt antwortete der Landesvorsitzende Stefan Gebhardt:

DIE LINKE fordert eine eigenständige Kindergrundsicherung. Sie muss leicht verständlich, transparent und gerecht sein. Bei der Ausgestaltung orientieren wir uns am Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung soll für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für junge Volljährige bis zur Vollendung ihrer ersten Schulausbildung (inkl. Abitur) gelten und die bestehenden bürokratischen, restriktiven und intransparenten sozialen Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien ersetzen. Die Kindergrundsicherung soll eine Leistung für das Kind sein und daher weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet werden.

Die Kindergrundsicherung soll beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder nach Einkommenssituation abgestuft werden und mindestens 328 Euro betragen. Das entspricht dem erhöhten Kindergeld, das wir für alle Kinder als Sofortmaßnahme fordern und das einkommensunabhängig an alle Familien monatlich gezahlt werden soll. Dabei sollen Kinder aus armen Familien als Sofortmaßnahme zusätzlich zum Kindergeld einen altersabhängigen Zuschlag bis zu 302 Euro erhalten. Außerdem sollen auch die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.

Für die FDP Sachsen-Anhalt antwortete der Kandidat zur Landtagswahl Konstantin Pott:

Um mehr Betroffene zu erreichen, braucht es ein Umdenken in der Sozialpolitik. Es gibt derzeit zu viele unterschiedliche Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Da blicken viele Menschen nicht mehr durch. Deshalb müssen die Leistungen gebündelt und bürokratische Hürden abgebaut werden.

Hier gibt es alle Fragen und Antworten der Landesparteien zum Thema Armut