AWO fragt – Landesparteien antworten

Wahlprüfstein: Frauenschutz

Wie konkret wird sich Ihre Partei für die Errichtung unabhängiger Angebote für die Beratung und Unterstützung von häuslicher Gewalt mitbetroffener Kinder einsetzen?

Für die SPD Sachsen-Anhalt antwortete die SPD Spitzenkandidatin Dr. Katja Pähle:

In Sachsen-Anhalt ist in den letzten Jahren vor allem auf Initiative der SPD ein flächendeckendes Netz an Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen worden. Wir haben in dieser Legislatur durchgesetzt, dass in den Frauenhäusern Fachkräfte zur Verfügung stehen, die sich um die von Gewalt mitbetroffenen Kindern kümmern. Wir werden für den weiteren Ausbau des Unterstützungsnetzes kämpfen und fordern eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, Frauenzentren und Beratungsstellen. Wichtig ist uns zudem die Anerkennung der Kinder aus Familien mit häuslicher Gewalt als eigene Opfergruppe und sowie die Sicherstellung der notwendigen finanziellen Mittel für ein elternunabhängiges Beratungs- und Schutzangebot für Kinder und Jugendliche.

Für die CDU Sachsen-Anhalt antwortete der Kandidat zur Landtagswahl Tobias Krull:

Wir haben im Land ein breit gefächertes Unterstützungssystem mit der Landeskoordinierungsstelle und mit dem Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt etabliert. Wir haben vier Interventionsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking in Dessau-Roßlau, in Halle, in Magdeburg und in Stendal. Wir haben an diesen Orten vier Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt, in denen wir eine niedrigschwellige Information und Unterstützung gewährleisten. Darüber hinaus haben wir eine Opferberatung in allen Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz und am Landgericht Magdeburg und an diversen Amtsgerichten eine Zeugenbetreuung. Im Land Sachsen-Anhalt sind derzeit fünf Personen als psychosoziale Prozessbegleiter tätig. Die vertrauliche Beweissicherung bzw. die Opferschutzambulanz wird durch Angebote in Halle und in Magdeburg an der jeweiligen Rechtsmedizin sichergestellt. Flankierend zu den bundesgesetzlichen Neuregelungen sind vorsorglich Maßnahmen zur Etablierung eines landesweiten Angebots zur vertraulichen Spurensicherung durch Einbeziehung ausgewählter Kliniken finanziert worden, die das Angebot der bestehenden Opferschutzambulanzen an den Standorten Halle und Magdeburg komplettieren. Sachsen-Anhalt ist zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt auf einem vorbildlichen Weg. Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen haben sich als unverzichtbare professionelle Hilfeeinrichtungen zur Verstetigung der gesellschaftlichen Aufgabe bewährt, durch helfende und vorbeugende Maßnahmen die Gewalt gegen Frauen und Kindern zu bekämpfen. Das landesweite Netz an Frauenhäusern und Opferunterstützungseinrichtungen konnte mit einem ständig steigenden Etat weiterentwickelt werden. Das Schutzkonzept konnte auf weitreichende Gefährdungslagen und auf Betroffene von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Gewalt im Namen der Ehre ausgedehnt werden. Durch die das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" flankierende Landesförderung konnten mit Landesmitteln Bauprojekte zur Barrierefreiheit (Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen) umgesetzt werden.

Im Jahr 2018 konnte das Hilfesystem gegen Gewalt an Frauen in Sachsen-Anhalt mit der Errichtung eines mobilen Teams zur psychosozialen Betreuung für Frauen und deren Kindern in Frauenhäusern um einen wichtigen Baustein ergänzt werden. Wir werden auch weiterhin die Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen, insbesondere unter Berücksichtigung der mitbetroffenen Kinder und der besonderen Situation der Flüchtlingsfrauen, verlässlich Mithilfe einer institutionellen Förderung finanzieren. Das Land fördert bereits jetzt notwendige Beratungsangebote. Wir wollen effektive Strukturen schaffen, um Kinder vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Wir stärken das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten, der zugleich Landesmissbrauchsbeauftragter ist, indem wir ihm Unabhängigkeit sowie die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Darüber hinaus wollen wir einen interministeriellen Arbeitskreis bilden, der, unterstützt durch einen Fachbeirat, eine eingehende Bedarfs- und Datendurchsicht vornimmt. Ziel ist die Erarbeitung eines Aktionsplanes, wie Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir wollen erreichen, dass alle Kindertageseinrichtungen und alle Schulen ein institutionelles Schutzkonzept entwickeln und anwenden. Für Kinder in Not schaffen wir ein landesweit erreichbares Kompetenzzentrum. Dort bekommen Kinder umfassende Beratung, medizinische und therapeutische Hilfe oder auch eine psychosoziale Begleitung für alle Phasen eines straf- oder familiengerichtlichen Verfahrens. Wir werden die Anzahl der spezialisierten Fachberatungsstellen, wie sie etwa der Verein Wildwasser betreibt, dem Bedarf anpassen und erhöhen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt antwortete der Landesvorsitzende Sebastian Striegel:

Während der Corona-Pandemie war ein besorgniserregender Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten. Neben den Partner*innen dürfen die von Gewalt betroffenen Kinder nicht alleingelassen werden. Wir wollen daher eine generelle Stärkung der Antigewaltarbeit, etwa durch eine Landeskoordinierung, angesiedelt bei der LIKO. Die Bedarfe von Kindern müssen dabei zusätzlich stärker berücksichtigt werden als bisher.

Für DIE LINKE Sachsen-Anhalt antwortete der Landesvorsitzende Stefan Gebhardt:

Die Wahrung der Kinderrechte und der Rechte von Jugendlichen macht es zwingend erforderlich, für Kinder ein Beratungs- und Schutzangebot vorzuhalten, das von ihnen unabhängig von ihren Eltern wahrgenommen werden kann. Die ist eine wichtige Voraussetzung, um Gewaltkreisläufe innerhalb des Systems Familie zu unterbrechen, erlebte direkte oder indirekte Gewalt zu verstehen und zu verarbeiten, die physische und psychische Gesundheit der Kinder zu schützen und ihnen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen. In der Corona-Pandemie hat häusliche Gewalt noch einmal besorgniserregend zugenommen. Es ist völlig inakzeptabel, dass seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt solche Angebote fehlen. Für alle Gewaltschutzprojekte fordern wir eine institutionalisierte Förderung, durch die auch die angemessenen Bezahlung der Mitarbeiter*innen sichergestellt werden muss. Wir setzen uns dafür ein, dass Gewaltschutzprojekte Angebote für Kinder vorhalten, die von Gewalt mitbetroffen sind.

Für die FDP Sachsen-Anhalt antwortete der Kandidat zur Landtagswahl Konstantin Pott:

Die Angebote für Opfer häuslicher Gewalt müssen ausgebaut und mehrsprachig angeboten werden. Zunächst braucht es aber mehr Polizei, um die Straftaten in Zukunft mit aller Konsequenz zu verfolgen. Begleitende Therapieangebote für eine Betreuung betroffener Kinder müssen finanziell besser ausgestattet werden. Auch in den Schulen muss für dieses Thema sensibilisiert werden, um möglichst früh Anzeichen häuslicher Gewalt zu erkennen und gegenzusteuern.

Hier gibt es alle Fragen und Antworten der Landesparteien zum Thema Frauenschutz